Schulfahrten Hamburg, Richtlinien, Reisekostenerstattung, Freiplätze
Schulen in Hamburg: Schulrechtliche Bestimmungen für Klassenfahrten und Studienfahrten
Hamburg - Behörde für Bildung und Sport
http://www.hamburg.de/bsb/schulfahrten/
Richtlinien für Schulfahrten vom 20.04.16
Hamburg: Landesrechtliche Regelungen zum Umgang mit Freiplätzen
Unter „Grundsatz der Sparsamkeit“
Werden für die begleitenden Lehrkräfte oder für die sonstigen abhängig beschäftigten Begleitpersonen Vergünstigungen wie z.B. Ermäßigungen, Freikarten oder -plätze angeboten, sollen diese in voller Höhe für diese Personen in Anspruch genommen und entsprechend bei der Erstattung der Reisekosten berücksichtigt werden. Ein Kostenersatz nicht entstandener Kosten ist ausgeschlossen. Durch die vollständige Inanspruchnahme von Vergünstigungen, Ermäßigungen etc. für die Begleitpersonen wird in der Summe eine Entlastung des Schulfahrtenbudgets ermöglicht. Die Inanspruchnahme der Vergünstigungen, Ermäßigung etc. in voller Höhe ist wegen des „Weiterreichens“ der Zuwendung an das Schulfahrtenbudget dienstrechtlich zulässig.
Hamburg: Erstattung der Reisekosten an Lehrerinnen und Lehrer für Schulfahrten
Reisekostenrecht und Reisekostengesetz Hamburg
http://www.hamburg.de/personalamt/besoldungs-versorgungsrecht/29808/hamburgisches-reisekostengesetz/
Bestimmungen über die reisekostenrechtliche Erstattung von Aufwendungen für Schulfahrten (01.02.2005)
http://www.hamburg.de/bsb/verordnungen-richtlinien/
http://www.hamburg.de/personalamt/besoldungs-versorgungsrecht/29808/hamburgisches-reisekostengesetz/
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/50711/des-lehrers-kosten-f%C3%BCr-klassenreisen.pdf